Garantieerklärung
Durch unsere Garantieverlängerung werden Gesetzliche Ansprüche nicht beschränkt.
Unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten wir für unsere TELWIN Schweißgeräte je nach gewählter
Garantieverlängerung bis zu 48 Monate Garantie ab Kaufdatum. Für Zubehör und Ersatzteile gelten abweichende Garantiezeiten.
Verschleißteile sind natürlich von der Garantie ausgeschlossen. Wir garantiert Ihnen den fehlerlosen Zustand unserer Produkte in Material und
Verarbeitung. Sollte sich das Produkt innerhalb der Garantiezeit als fehlerhaft hinsichtlich Material oder Verarbeitung erweisen,
haben Sie nach unserer Wahl Anspruch auf kostenlose Reparatur oder den Ersatz durch ein entsprechendes Produkt.
Bedingung
Voraussetzung für die Gewährung der vollen Garantieverlängerung ist lediglich der Betrieb der Produkte gemäß der TELWIN Betriebsanleitung unter
Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Empfehlungen und Vorschriften und die regelmäßige Durchführung der Wiederholungsprüfung durch uns.
Denn nur bestimmungsgemäß betriebene sowie regelmäßig gewartete Geräte funktionieren langfristig einwandfrei.
Regelmäßige Wiederholungsprüfung muß nur bei Gewerblicher Nutzung der TELWIN Schweißgeräte durchgeführt werden.
Inanspruchnahme
Bei Inanspruchnahme der Garantie wenden Sie sich bitte ausschließlich an uns
Garantieausschluß
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die durch Unfall, Mißbrauch, unsachgemäße Bedienung, falsche Installation, Gewaltanwendung, Mißachtung der
Spezifikationen und Betriebsanleitungen, ungenügende Wartung (, Beschädigungen durch Fremdeinwirkungen, Naturkatastrophen oder persönliche
Unglücksfälle beschädigt wurden. Sie wird ebenso bei unsachgemäßen Veränderungen, Reparaturen oder Modifikationen nicht gewährt.
Ein Garantieanspruch besteht ebenfalls nicht bei teilweise oder komplett demontierten Produkten und Eingriffen durch nicht von TELWIN
autorisierte Personen sowie bei normalem Verschleiß.